AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlage für Beratungs-, Business-Development-, Sourcing- und Transaktionsleistungen der Azeta Pharma GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.

Stand: September 2026 · Ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B).

1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Azeta Pharma GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend „Azeta“) und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Business-Development-, Sourcing- und Transaktionsunterstützungsleistungen.
  • Azeta erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
  • Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn Azeta ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss

  • Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
  • Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, ein von beiden Seiten unterzeichnetes Angebot oder ein gesondertes Beratungs- bzw. Mandatsschreiben zustande. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist die jeweilige Leistungsbeschreibung.

3. Leistungsumfang

  • Azeta erbringt Dienstleistungen nach den Regeln der fachlichen Sorgfalt. Es wird ein bestimmter Tätigkeitsumfang, jedoch kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet; insbesondere wird das Zustandekommen einer Transaktion, einer Lizenz oder einer Zulassung nicht zugesichert.
  • Azeta erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine medizinische Beratung. Erforderliche rechtliche, steuerliche und regulatorische Prüfungen obliegen dem Auftraggeber.
  • Azeta ist berechtigt, geeignete Unterauftragnehmer und Kooperationspartner einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei Azeta.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
  • Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unterbliebene oder unrichtige Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten von Azeta und können zusätzlich abgerechnet werden.

5. Vergütung, Auslagen und Zahlung

  • Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung als Tages- oder Stundenhonorar, Pauschale, Retainer oder erfolgsabhängige Komponente. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Reise-, Übersetzungs-, Recherche- und sonstige nachgewiesene Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich erstattet.
  • Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

6. Vertraulichkeit

  • Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Produkt-, Preis-, Portfolio- und Transaktionsinformationen, streng vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags.
  • Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
  • Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.

7. Interessenkonflikte und Exklusivität

  • Azeta ist berechtigt, für weitere Auftraggeber tätig zu werden, sofern keine konkreten Interessenkonflikte im Hinblick auf das jeweilige Mandat bestehen.
  • Exklusivität für bestimmte Produkte, Indikationen oder Märkte gilt nur, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

8. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

  • An Analysen, Präsentationen, Modellen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.
  • Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung von Azeta. Methoden, Know-how und wiederverwendbare Vorlagen bleiben Eigentum von Azeta.

9. Haftung

  • Azeta haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Azeta nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die im betreffenden Mandat vereinbarte Netto-Vergütung.
  • Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Transaktionserfolge und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Laufzeit und Beendigung

  • Projektverträge endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

11. Compliance

  • Beide Parteien halten die anwendbaren Vorschriften ein, insbesondere Anti-Korruptions-, Exportkontroll-, Sanktions-, Arzneimittel- und Datenschutzrecht.
  • Azeta ist berechtigt, Mandate abzulehnen oder zu beenden, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen diese Vorschriften bestehen.

12. Datenschutz

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

13. Schlussbestimmungen

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich; Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

Hinweis: Diese AGB stellen einen sorgfältig aufgebauten Branchenstandard dar und keine Rechtsberatung. Vor der Verwendung im Rechtsverkehr empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, insbesondere zu Haftung, Vergütung und Exklusivität.